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Drohnenregeln

Luftfahrt

Welche Regeln gelten für meine Drohne?

Die EU-Kategorie nach Gewicht und Klassenkennzeichnung deiner Drohne: Registrierung, Schulung, Alter und Abstände zu Menschen.

Deine Drohne

g

Mit Akku und allem, was daran befestigt ist.

Kategorie

Offen A1

C0-Drohnen fliegen in A1, auch über unbeteiligten Personen, aber niemals über Menschenansammlungen.

Regeln gültig seit 1. Januar 2024 (Europäische Union).

Quellen: Implementing Regulation (EU) 2019/947 (consolidated 1 May 2025); Delegated Regulation (EU) 2019/945 (consolidated 24 June 2025).

Geprüft: 13. Oktober 2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der amtliche Text und die Entscheidung der Behörde.

Diese Regeln gelten

  • Betreiberregistrierung Warnung

    Erforderlich: Die Drohne hat eine Kamera, obwohl sie unter 250 g wiegt.

    So behebst du das: Registriere dich einmal in dem EU-Land, in dem du wohnst, und bringe deine Betreibernummer an jeder Drohne an.

  • Schulung für A1 In Ordnung

    Lies die Herstelleranweisungen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

  • Personen in A1 Hinweis

    Du darfst über unbeteiligte Personen fliegen, aber niemals über Menschenansammlungen.

  • Mindestalter Hinweis

    Der Fernpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein oder unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die dieses Alter erreicht hat.

  • Höhe Hinweis

    Bis zu 120 m über dem darunterliegenden Boden, immer in Sichtweite.

Bei jedem Flug

  • Prüfe vor dem Start Drohnengebiete und Flugverbotszonen. Halte Abstand zu Rettungseinsätzen.
  • Schalte nachts das grüne Blinklicht der Drohne ein.
  • Keine gefährlichen Güter transportieren und nichts abwerfen.

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Die EU-Kategorie nach Gewicht und Klassenkennzeichnung deiner Drohne: Registrierung, Schulung, Alter und Abstände zu Menschen.

Anleitung

  1. Gib die Startmasse der Drohne in Gramm ein, einschließlich Akku und allem, was du daran befestigst.
  2. Wähle die aufgedruckte Klassenkennzeichnung (C0 bis C4), Keine Kennzeichnung oder Selbst gebaut.
  3. Gib an, ob die Drohne eine Kamera hat, und wähle Finnland für die nationalen Einzelheiten von Traficom.

Drohnenklassen in der offenen Kategorie

KlasseStartmasseUnterkategorienFernpilotenschulung
C0unter 250 gA1Herstelleranweisungen
C1unter 900 gA1Onlineprüfung (A1)
C2unter 4 kgA2 und A3Fernpilotenzeugnis A2 (A2) und Onlineprüfung (A3)
C3unter 25 kgA3Onlineprüfung (A3)
C4unter 25 kgA3Onlineprüfung (A3)

Klassen gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2019/945; Unterkategorien und Schulung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Anhang Teil A. C1 kann die Anforderungen auch mit einer Aufprallenergie unter 80 J erfüllen.

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So funktioniert es

In der EU fallen Freizeitflüge und die meisten alltäglichen Drohnenflüge in die offene Kategorie: unter 25 kg, in Sichtweite, höchstens 120 m hoch und niemals über Menschenansammlungen. Sie braucht keine Genehmigung, ist aber nach dem zulässigen Abstand zu Menschen in drei Unterkategorien aufgeteilt: A1 (über oder nahe an Menschen), A2 (nahe an Menschen) und A3 (weit entfernt von Menschen). Alles andere, etwa Flüge außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen, gehört in die spezielle Kategorie und benötigt eine Genehmigung.

Die Unterkategorie folgt aus der Klassenkennzeichnung, die der Hersteller nach Verordnung (EU) 2019/945 vergibt: C0 unter 250 g, C1 unter 900 g, C2 unter 4 kg sowie C3 und C4 unter 25 kg. C0 und C1 fliegen in A1, C2 in A2 oder A3 und C3 und C4 in A3. Vor 2024 gekaufte Drohnen ohne Kennzeichnung fliegen unter 250 g in A1, sonst in A3. Beispiel: Eine C0-Kameradrohne mit 249 g fliegt ohne Prüfung in A1. Wegen der Kamera muss sich ihr Besitzer aber als Betreiber registrieren.

Du musst dich registrieren, wenn die Drohne mindestens 250 g wiegt oder eine Kamera hat, außer sie ist ein Spielzeug. Die Onlineprüfung A1/A3 (40 Fragen, 75 % zum Bestehen) ist für C1, C2 in A3, C3 und C4 erforderlich. Für C2-Flüge nahe an Menschen brauchst du das Fernpilotenzeugnis A2. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und ihr Anhang, ergänzt durch nationale Gebiete und Verbote. In Finnland legt Traficom das Mindestalter für Fernpiloten auf 12 statt 16 Jahre fest.

Häufige Fragen

Muss ich eine Drohne unter 250 g registrieren?

Ja, wenn sie eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Die Registrierung gilt für dich als Betreiber, nicht für jede einzelne Drohne. Eine Nummer deckt alle deine Drohnen ab und wird an jeder angebracht.

Meine Drohne hat keine Klassenkennzeichnung. Darf ich sie noch fliegen?

Ja, wenn sie vor dem 1. Januar 2024 auf dem Markt war: unter 250 g in A1, sonst in A3, weit entfernt von Menschen. Eine ab 2024 ohne Kennzeichnung verkaufte Drohne benötigt eine Genehmigung, außer du hast sie selbst gebaut.

Wie hoch darf ich fliegen?

120 Meter vom nächstgelegenen Punkt des Bodens. Bei einem Hindernis über 105 m darfst du bis zu 15 m darüber fliegen, wenn dessen Eigentümer dich darum bittet, etwa für eine Inspektion.

Gilt meine Registrierung in anderen EU-Ländern?

Ja. Du registrierst dich einmal in deinem Wohnsitzland. Die Nummer und Prüfungsnachweise gelten in der gesamten EU. Ein national gesenktes Mindestalter, wie 12 Jahre in Finnland, gilt nur in diesem Land.

Darf ich in einer Stadt fliegen?

In A1 und A2 ja, unter Einhaltung der Abstände zu Menschen. Prüfe aber zuerst die örtlichen Drohnengebiete: Viele Städte haben Flugverbotszonen rund um Flughäfen und Regierungsgebäude.

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