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Entschädigung bei Flugverspätung

Luftfahrt
Alltag

Wie viel Entschädigung steht dir für deinen verspäteten Flug zu?

Prüfe EU 261 und UK 261: 250–600 € oder 220–520 £ bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, mit Begründung.

IATA oder ICAO, z. B. HEL

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h

min

Fluggesellschaft und Datum

Planmäßiger Abflug; leer bedeutet heute

Ausgleichszahlung

Beide Flughäfen eingeben

  • Anwendbare Regeln
  • Entfernung
  • Nächste Schritte

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Prüfe EU 261 und UK 261: 250–600 € oder 220–520 £ bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, mit Begründung.

Anleitung

  1. Wähle, was passiert ist: verspätete Ankunft, Annullierung oder verweigerte Beförderung.
  2. Gib Abflughafen und Endziel als IATA-Codes ein (HEL, LHR). Bei einer Umsteigeverbindung in einer Buchung verwende den ersten Abflug und die letzte Ankunft.
  3. Gib die Verspätung am Endziel ein oder bei Annullierung die Tage der Vorankündigung und die Zeiten des Ersatzflugs.
  4. Lege unter Fluggesellschaft und Datum fest, wo die ausführende Fluggesellschaft zugelassen ist, sowie das Flugdatum, falls es nicht heute ist.

Ausgleichszahlung nach Flugstrecke

FlugstreckeEU 261UK 261Halbiert bei Ersatzankunft innerhalb von
bis 1500 km250 €220 £2 h
1500–3500 km400 €350 £3 h
über 3500 km600 €520 £4 h
über 1500 km innerhalb der EU400 €350 £3 h

Großkreisentfernung vom ersten Abflug zum Endziel. Flüge innerhalb der EU über 1500 km erhalten den mittleren Betrag; bei 3 bis 4 Stunden Verspätung auf einem Flug über 3500 km gilt der halbe Betrag.

So funktioniert es

Die EU-Verordnung 261/2004 gewährt Fluggästen einen festen Betrag, wenn sie ihr Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreichen, ein Flug kurzfristig annulliert wird oder ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert wird. Sie erfasst alle Flüge ab der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz sowie Flüge in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Seit 2021 hat das Vereinigte Königreich eine eigene Fassung, UK 261, mit Beträgen in Pfund.

Der Betrag hängt nur von der Großkreisentfernung ab: 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und für längere Flüge innerhalb der EU), darüber 600 € (UK 261: 220 £, 350 £ und 520 £). Er wird halbiert, wenn ein Ersatzflug in diesen drei Entfernungsstufen innerhalb von 2, 3 oder 4 Stunden nach der ursprünglichen Zeit ankommt, sowie bei 3 bis 4 Stunden Verspätung auf Flügen über 3500 km. Beispiel: Helsinki–London sind etwa 1845 km; bei 3 h 20 min verspäteter Ankunft ergibt das 400 €.

Die Verordnung selbst nennt nur Annullierungen. Der Europäische Gerichtshof entschied in Sturgeon (C-402/07, 2009), dass Verspätungen ab drei Stunden ebenso ausgeglichen werden, und in Folkerts (C-11/11), dass die Verspätung am Endziel zählt. Bei Verspätung oder Annullierung wegen außergewöhnlicher Umstände, die trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar waren, schuldet die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung. Dazu zählen etwa Unwetter oder Beschränkungen der Flugsicherung. Übliche technische Defekte (Wallentin-Hermann, C-549/07) und Streiks des eigenen Personals (Krüsemann, C-195/17) zählen nicht dazu.

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Häufige Fragen

Wie viel Verspätung muss mein Flug für eine Ausgleichszahlung haben?

Mindestens drei Stunden am Endziel, gemessen bis zum Öffnen mindestens einer Tür nach der Landung (Germanwings, C-452/13). Ein verspäteter Abflug allein zählt nicht.

Gilt EU 261 für Fluggesellschaften außerhalb der EU?

Ja, bei Flügen ab einem EU-Flughafen. Bei Flügen von außerhalb in die EU sind nur in der EU zugelassene Fluggesellschaften erfasst.

Was gilt bei Umsteigeverbindungen?

Bei einer Buchung zählt die gesamte Reise: die Entfernung vom ersten Abflug zum Endziel und die Verspätung am Endziel, auch wenn der verspätete Teilflug außerhalb der EU lag (Wegener, C-537/17).

Ist schlechtes Wetter ein außergewöhnlicher Umstand?

Meist ja, wenn es den Flug unsicher machte oder zur Flughafenschließung führte. Die Fluggesellschaft muss dies nachweisen und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, etwa eine möglichst schnelle anderweitige Beförderung.

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Die Verordnung legt keine Frist fest, deshalb gelten nationale Fristen, etwa drei Jahre in Finnland und sechs Jahre in England und Wales. Melde dich trotzdem bald: Belege lassen sich dann leichter finden.

Bekomme ich trotzdem Mahlzeiten und ein Hotel?

Ja. Betreuung während der Wartezeit (Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf ein Hotel) sowie Erstattung oder ein neuer Flug nach einer Annullierung stehen dir auch zu, wenn außergewöhnliche Umstände die Ausgleichszahlung ausschließen.

Ich habe freiwillig auf meinen Platz verzichtet. Habe ich einen Anspruch?

Keine feste Ausgleichszahlung: Freiwillige erhalten stattdessen die mit der Fluggesellschaft vereinbarten Leistungen sowie eine Erstattung oder einen neuen Flug.

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